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   BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R   

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https://dejure.org/2004,5874
BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R (https://dejure.org/2004,5874)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R (https://dejure.org/2004,5874)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2004 - B 1 KR 31/02 R (https://dejure.org/2004,5874)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Höhe des Krankengeldes; Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld; Höhe des Regelentgelts bei Selbstständigen; Berücksichtigungsfähigkeit von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes; Verfassungsmäßigkeit ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die leistungs- und beitragsrechtliche Behandlung einmaliger Lohnzahlungen den Grundsatz aufgestellt, dass gleich hohe Beiträge keine unterschiedlich hohen Ansprüche auf Krankengeld begründen dürfen (BVerfGE 92, 53 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6).

    In der erwähnten Entscheidung hat das BVerfG nämlich auch ausgesprochen, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der Bemessung einer kurzfristigen Lohnersatzleistung, wie sie das Krankengeld darstellt, eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen zu erzielen (BVerfGE 92, 53, 71 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 S 21 mwN).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Sie soll außerdem vermeiden, dass Selbstständige deshalb ungerechtfertigt begünstigt werden, weil die Beitragsbemessung bei ihnen nicht wie bei anderen Versicherten am Bruttoeinkommen, sondern an dem um die Betriebsausgaben bereinigten Gewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit anknüpfen kann (BSGE 79, 133, 142 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 107 f; BVerfGE 103, 392, 398 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 194).

    Dieser Aspekt wird bei selbstständig Erwerbstätigen noch durch die Überlegung verstärkt, dass bei zu niedrig bemessenen Beiträgen das Unternehmerrisiko partiell auf die Solidargemeinschaft überwälzt würde (BVerfGE 103, 392, 399 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 194 f).

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Die zum 1. Januar 1993 eingeführte besondere Mindesteinnahmen-Grenze für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige beruht im Verhältnis zu den Pflichtversicherten auf demselben Grundgedanken wie diejenige für die übrigen freiwillig Versicherten (BSGE 79, 133, 141 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 106).

    Sie soll außerdem vermeiden, dass Selbstständige deshalb ungerechtfertigt begünstigt werden, weil die Beitragsbemessung bei ihnen nicht wie bei anderen Versicherten am Bruttoeinkommen, sondern an dem um die Betriebsausgaben bereinigten Gewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit anknüpfen kann (BSGE 79, 133, 142 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27 S 107 f; BVerfGE 103, 392, 398 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 39 S 194).

  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Der aufgezeigte Grundsatz hat auch insoweit Ausdruck im Gesetz gefunden, als § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V diejenigen Versichertengruppen pauschal vom Anspruch auf Krankengeld ausschließt, die mangels einer entgeltlichen Tätigkeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen einbüßen (zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f).

    Denn bereits darin wird unter Hinweis auf vorangegangene Rechtsprechung (BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19) betont, dass die Bindung des Krankengeldes an das Lohnersatzprinzip allenfalls bei der Frage des Anspruchsgrundes und nicht bei der Bestimmung der Leistungshöhe in den Hintergrund treten könne; trotz dieser Lockerung der Entgeltersatzfunktion führe ein völliges Fehlen von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall zum Ausschluss des Krankengeldanspruchs.

  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Dieser Grundsatz ist im Falle des Klägers unter dem Blickwinkel der Mindestbeitragsregelungen (vgl dazu das Urteil des Senats vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R) nicht berührt, weil bei ihm die Beiträge nach seinen tatsächlichen Einnahmen bemessen wurden; er musste aus einem Einkommen von 123, 10 DM täglich Beiträge zahlen, während das für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige maßgebliche Mindesteinkommen bei 112 DM täglich lag.
  • BGH, 04.07.2001 - IV ZR 307/00

    Ausgestaltung der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Obwohl der rechtliche Gesichtspunkt der "Summenversicherung" bzw der Privatautonomie diese Beschränkung insbesondere im Versicherungsfall in den Hintergrund drängt (vgl BGH LM VVG § 178a Nr. 1 = VersR 2001, 1100 sowie BGH VersR 2002, 881 = NJW-RR 2002, 1179; dazu auch Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl 1998, § 4 MB/KT RdNr 2), bestätigt selbst dieser Befund die Rechtfertigung für die in der gesetzlichen Krankenversicherung besonders betonte Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes.
  • BSG, 07.05.2002 - B 1 KR 24/01 R

    Krankengeld - nachgehender Leistungsanspruch - nachwirkender Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Diesem Ergebnis lässt sich nicht mit Erfolg entgegenhalten, der Senat habe im Urteil vom 7. Mai 2002 einen Anspruch auf Krankengeld bejaht, obwohl der Versicherte dadurch finanziell besser gestellt worden sei als er ohne die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gestanden hätte (BSGE 89, 254, 258 f = SozR 3-2500 § 19 Nr. 5 S 26 ff).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Das beitragsrechtlich maßgebliche Mindesteinkommen für diese Versichertengruppe nach § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V soll mit der darauf beruhenden Mindestbeitragshöhe nämlich nur verhindern, dass sich freiwillige Kassenmitglieder mit geringen Einkünften zu Lasten der Solidargemeinschaft der Pflichtversicherten Krankenversicherungsschutz zu unangemessen niedrigen Beiträgen verschaffen können (vgl BT-Drucks 8/338 S 60 zu § 180 Abs. 4 RVO in der Fassung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1069; dazu: BSGE 52, 32, 33 = SozR 2200 § 385 Nr. 5 S 14; zur Verdoppelung des Mindestbeitrags ab dem 1. Januar 1989 und ihrer verfassungsrechtlichen Beurteilung: BSGE 70, 13, 19 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f; BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2; BVerfG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Das beitragsrechtlich maßgebliche Mindesteinkommen für diese Versichertengruppe nach § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V soll mit der darauf beruhenden Mindestbeitragshöhe nämlich nur verhindern, dass sich freiwillige Kassenmitglieder mit geringen Einkünften zu Lasten der Solidargemeinschaft der Pflichtversicherten Krankenversicherungsschutz zu unangemessen niedrigen Beiträgen verschaffen können (vgl BT-Drucks 8/338 S 60 zu § 180 Abs. 4 RVO in der Fassung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1069; dazu: BSGE 52, 32, 33 = SozR 2200 § 385 Nr. 5 S 14; zur Verdoppelung des Mindestbeitrags ab dem 1. Januar 1989 und ihrer verfassungsrechtlichen Beurteilung: BSGE 70, 13, 19 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f; BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2; BVerfG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BGH, 15.05.2002 - IV ZR 100/01

    Erlöschen einer Krankentagegeldversicherung durch Kündigung des

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R
    Obwohl der rechtliche Gesichtspunkt der "Summenversicherung" bzw der Privatautonomie diese Beschränkung insbesondere im Versicherungsfall in den Hintergrund drängt (vgl BGH LM VVG § 178a Nr. 1 = VersR 2001, 1100 sowie BGH VersR 2002, 881 = NJW-RR 2002, 1179; dazu auch Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl 1998, § 4 MB/KT RdNr 2), bestätigt selbst dieser Befund die Rechtfertigung für die in der gesetzlichen Krankenversicherung besonders betonte Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes.
  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

  • BVerfG, 19.12.1994 - 1 BvR 1688/94

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbeitragshöhe für Krankenkassenbeiträge freiwillig

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 11/95

    Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen

  • BSG, 26.11.1984 - 12 RK 32/82
  • BSG, 04.06.1981 - 8a RK 10/80

    Härtefall - Herabsetzung des Versicherungsbeitrages - Mindestgrundlohn -

  • BSG, 22.08.1969 - 3 RK 78/68

    Selbständige - Freiwilliger Versicherungsbeitritt - Beitragsberechnung -

  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 17/04 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Dem steht indessen die Rechtsprechung des Senats zur Bedeutung der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes entgegen (vgl Urteil des Senats vom 30. März 2004 - B 1 KR 32/02 R -, BSGE 92, 260 ff = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1 sowie Urteil vom selben Tag - B 1 KR 31/02 R, ferner bereits BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S 19 f), an der er festhält.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 30. März 2004 (aaO) ausgeführt hat, macht es dabei keinen Unterschied, ob - wie bei dem Versicherten R. - (positives) Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen überhaupt nicht erzielt (und der Krankengeldanspruch dadurch ganz ausgeschlossen) wird oder ob die tatsächliche Höhe des durch die Arbeitsunfähigkeit entgehenden Arbeitseinkommens den Krankengeldanspruch begrenzt.

    Diese Einkünfte werden nämlich - ähnlich wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, für die der Senat bereits Entsprechendes entschieden hat (Urteil vom 30. März 2004, B 1 KR 31/02 R) - unabhängig davon erzielt, ob der Versicherte arbeitsunfähig krank oder gesund ist.

  • SG Detmold, 30.10.2007 - S 5 KR 150/06

    Sonstige Angelegenheiten

    In diesem Zusammenhang seien die Urteile des Bundesozialgerichts vom 30.03.2004 - B 1 KR 31/02 R, B 1 KR 32/02 R - und vom 07.12.2004 - B 1 KR 17/04 R - zu berücksichtigen.

    Bei genauerer Betrachtung wird nach Auffassung der Kammer hierdurch dennoch nicht das Entgeltersatzprinzip des Krankengeldes, zu dem das Bundessozialgericht zuletzt insbesondere in den Entscheidungen vom 07.12.2004 und vom 30.03.2004 (Az. B 1 KR 17/04 R und B 1 KR 31/02 R, www.bundessozialgericht.de) Stellung genommen hat, durchbrochen.

    Ein Wertungswiderspruch zu den Entscheidungen des BSG vom 07.12.2004 und vom 30.03.2004 (Az. B 1 KR 17/04 R und B 1 KR 31/02 R, www.bundessozialgericht.de) besteht daher nicht.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08

    Krankengeld - Bemessung bei einem freiwillig Versicherten hauptberuflich

    Nachdem der Kläger über seinen Bevollmächtigten erneut vorgetragen hatte, er meine, keine Einkommensnachweise vorlegen zu müssen, teilte ihm die Beklagte mit Schreiben vom 23. Oktober 2006 mit, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. März 2004 (B 1 KR 31/02 R = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) werde ab dem 01. September 2005 auch für freiwillig versicherte Selbstständige der Beitragsklassen 607 und 608 das Krg nur noch aus dem Arbeitseinkommen ermittelt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 101/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Adressierung

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien keine Grundlage für die Gewährung von Krankengeld (Hinweis auf BSG 30.3.2004 B 1 KR 31/02 R; BSG 7.12.2004 B 1 KR 17/04 R).
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